Ab sofort sind Fahrer, Halter und Eigentümer von (Renn-)Fahrzeugen, die im Rahmen von Motorsportveranstaltungen eingesetzt werden, gesetzlich verpflichtet, eine Mindestversicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter – darunter Zuschauer und sonstige Beteiligte – nachzuweisen.
Die Versicherung muss den Anforderungen des § 5d Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) entsprechen und deckt Schäden, die durch den Einsatz von Rennfahrzeugen bei Veranstaltungen wie Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests oder Demonstrationsfahrten entstehen.
Gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung je Schadensfall (§ 5d PflVG):
Unsere Lösung: Teilnehmerhaftpflicht / Trackday-Haftpflichtversicherung
Sie möchten mit Ihrem eigenen oder einem gemieteten Fahrzeug an einem Trackday teilnehmen?
Sie nutzen ein nicht zugelassenes Fahrzeug und benötigen den Nachweis einer Haftpflichtversicherung?
Wir bieten Ihnen die passende Lösung:
Eine Teilnehmerhaftpflichtversicherung (auch Trackday-Haftpflicht genannt), die speziell für die Teilnahme an Motorsportveranstaltungen auf abgesperrten Rennstrecken in Europa und Deutschland konzipiert ist.
Versicherungsschutz im Überblick:
Prämienübersicht (zzgl. gesetzlicher Landessteuer):
Automobil / Kart:
Motorrad:
Versicherungssummen (Deckung je Schadensfall):
Die Höchstersatzleistung des Versicherers je Versicherungsjahr entspricht der einfachen Höhe dieser Versicherungssummen.
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Kontaktieren Sie uns für Ihre persönliche Motorsportabsicherung – ob Trackday, Testfahrt oder Rennen!