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Teilnehmerhaftpflichtversicherung

Seit 2025 wird das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU)2021/2218 im Hinblick auf die Kraftfahrzeug-Haft­pflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht und zu Änderungen anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften angewandt.

Übersetzt heißt das für die Teilnehmer an Motorsportveranstaltungen wie zum Beispiel einem Trackday, dass Halter, Eigentümer und Fahrer von (Renn-)fahrzeugen, eine Mindestversicherungssumme für Per­sonen-, Sach- und sonstige Vermögensschäden Dritter, einschließlich Zuschauer und anderen Umstehenden, vorhalten müssen.

Hierüber sind auch die Haft­pflichtansprüche der Fahrer, Fahrzeughalter und- eigentümer untereinander mitversichert. Es ist also eine Kraftfahrthaftpflichtversicherung speziell für motorsportliche Aktivitäten. Viele Anbieter und Veranstalter von Trackdays inkludieren bereits eine solche Haft­pflichtversicherung in die Nennung.

Deckungs­summen:

  • 7.500.000€ für Per­sonenschäden
  • 1.300.000€ für Sachschäden
  • 400.000€ für Sachschäden an Teilnehmern untereinander
  • 50.000€ für Vermögensschäden

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